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Lieferkettengesetz: Dokumentations-Check für KMU & Logistik

Die Globalisierung hat uns effiziente Lieferwege beschert, aber auch eine neue Verantwortung: Werden Menschenrechte und…

LkSG: So schützen Mittelständler jetzt ihre Lieferkette

Die Globalisierung hat uns effiziente Lieferwege beschert, aber auch eine neue Verantwortung: Werden Menschenrechte und Umweltstandards am anderen Ende der Welt eingehalten? Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist diese Frage keine rein moralische mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht. Doch was bedeutet das konkret für den deutschen Mittelstand, der oft zwischen den Anforderungen großer Konzerne und den eigenen Kapazitäten steht? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie rechtssicher agieren und warum Ihr Logistikpartner dabei Ihr wichtigster Verbündeter ist.

Was ist das LkSG eigentlich?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kurz LkSG – markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Wirtschaft. War soziale und ökologische Verantwortung früher oft eine freiwillige Entscheidung („Corporate Social Responsibility“), ist sie nun eine gesetzlich verankerte Pflicht.

Im Kern geht es darum, dass Unternehmen nicht länger nur für das verantwortlich sind, was innerhalb ihrer eigenen Werkstore passiert, sondern für die gesamte Reise ihres Produkts – vom Rohstoffabbau bis zum fertigen Erzeugnis.

Die zwei Säulen der Sorgfaltspflicht

Das Gesetz unterscheidet dabei zwei wesentliche Schutzgüter, die jedes Unternehmen im Blick haben muss:

  • Menschenrechte: Hier steht der Schutz vor schwerwiegenden Verletzungen im Fokus. Dazu gehören das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, aber auch die Einhaltung von Arbeitsschutzpflichten (z. B. Sicherheit am Arbeitsplatz) und das Recht auf faire Löhne. Auch der Schutz vor Diskriminierung und die Koalitionsfreiheit (Gewerkschaften) sind zentrale Bestandteile.
  • Umweltstandards: Das LkSG verknüpft Umweltschutz direkt mit Menschenrechten. Es verbietet beispielsweise die Herstellung und Verwendung von Quecksilber (Minamata-Übereinkommen) oder den unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Abfällen (Basler Übereinkommen), wenn diese die Lebensgrundlage von Menschen – etwa durch verunreinigtes Trinkwasser – gefährden.

Warum die Dokumentation Ihre Lebensversicherung ist

Das LkSG verlangt keine „Erfolgsgarantie“. Sie müssen nicht zu 100 % garantieren können, dass niemals ein Fehler passiert. Das Gesetz fordert jedoch ein angemessenes Bemühen. Das bedeutet: Sie müssen nachweisen, dass Sie ein funktionierendes Risikomanagement etabliert haben.

Die Konsequenzen bei Verstößen sind drastisch:

  • Bußgelder: Diese können je nach Schwere des Verstoßes bis zu 8 Millionen Euro oder – bei sehr großen Unternehmen – bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
  • Ausschluss von Aufträgen: Unternehmen können für bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
  • Reputationsschaden: In Zeiten von Transparenz und Social Media ist ein öffentlich dokumentierter Verstoß oft kostspieliger als das Bußgeld selbst.

Kurz gesagt: Das LkSG sorgt dafür, dass „Billig um jeden Preis“ rechtlich und finanziell zum Risiko wird. Für mittelständische Betriebe bedeutet dies vor allem, dass Transparenz zum neuen Qualitätsmerkmal in der Logistik wird.

Um die Anforderungen des Lieferkettengesetzes lückenlos zu erfüllen, benötigen Sie Partner, die Transparenz auf der Straße garantieren – erfahren Sie hier mehr über unsere rechtssicheren LKW-Transportlösungen, die Ihre Dokumentation vereinfachen.

Warum auch der Mittelstand im Boot sitzt

Auf den ersten Blick wirkt das LkSG wie eine Regulierung, die nur die „Großen“ betrifft. Offiziell sind seit dem 1. Januar 2024 Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern in Deutschland direkt berichtspflichtig. Doch für den Mittelstand ist das eine gefährliche Halbwahrheit.

In der Realität findet eine Verschiebung der Sorgfaltspflichten statt, die fast jedes KMU (kleine und mittlere Unternehmen) erreicht. Man nennt dies die indirekte Betroffenheit.

Der „Trickle-down-Effekt“ durch die Hintertür

Große Konzerne – etwa aus der Automobilbranche, Chemie oder dem Einzelhandel – stehen unter massiven Beobachtungsdruck durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Um ihr eigenes Risiko zu minimieren, geben sie die gesetzlichen Anforderungen eins zu eins über ihre Einkaufsbedingungen und Rahmenverträge an ihre Zulieferer weiter.

Das bedeutet für Sie als mittelständisches Unternehmen:

  • Vertragliche Bindung: Sie werden oft verpflichtet, einen speziellen „Supplier Code of Conduct“ zu unterzeichnen. Damit garantieren Sie Ihrem Kunden rechtlich bindend, dass auch Sie die LkSG-Standards einhalten.
  • Audit-Bereitschaft: Großkunden behalten sich zunehmend das Recht vor, Ihre Betriebsstätten oder Ihre Dokumentation zu prüfen (Audits).
  • Weitergabepflicht: Sie werden oft dazu angehalten, diese Pflichten wiederum an Ihre eigenen Vorlieferanten oder Logistikpartner weiterzugeben.

Die Gefahr der De-Listing-Spirale

Für Mittelständler ist das LkSG somit weniger eine Frage der Bußgelder durch den Staat, sondern eine Frage der Marktfähigkeit. Wer die geforderten Nachweise über soziale und ökologische Standards nicht erbringen kann, riskiert, bei der nächsten Ausschreibung eines Konzerns aussortiert zu werden.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Waren für einen direkt betroffenen Konzern transportieren oder produzieren, sind Sie Teil dessen „unmittelbaren Zulieferbereichs“. Damit rücken Ihre Prozesse direkt in das Visier der Risikoanalyse Ihres Kunden.

Die gute Nachricht: Wer sich frühzeitig positioniert und Transparenz als Qualitätsmerkmal begreift, sichert sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber weniger vorbereiteten Konkurrenten.

Die 3 Säulen der rechtssicheren Dokumentation

Um dem Gesetz (und Ihren Großkunden) gerecht zu werden, müssen Sie drei Kernbereiche abdecken:

  • Risikoanalyse: Sie müssen regelmäßig prüfen, wo in Ihrer Kette Gefahren für Mensch und Umwelt lauern könnten (z.B. kritische Herkunftsländer oder bestimmte Rohstoffe).
  • Präventionsmaßnahmen: Wenn ein Risiko erkannt wird, müssen Maßnahmen ergriffen werden (z.B. Verhaltenskodizes für Lieferanten, sogenannte Codes of Conduct).
  • Berichtspflicht: Einmal im Jahr muss ein Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten veröffentlicht werden.

Praxis-Tipp: Nutzen Sie standardisierte Fragebögen für Ihre Partner, statt jedes Mal das Rad neu zu erfinden.

Wo es in der Logistik oft hakt

In der Theorie klingt das LkSG logisch, doch in der Praxis der globalen Logistik stößt man schnell an eine unsichtbare Mauer: die Sub-Unternehmer-Kette.

Die größte Hürde für Unternehmen ist die mangelnde Datentransparenz, sobald die Ware das eigene Lager verlässt. Während große Speditionen oft als Vertragspartner auftreten, setzen diese für die tatsächliche Ausführung (den „Physical Move“) häufig lokale Sub-Unternehmer in Transitländern ein.

Das Problem der Informationslücke

Oft herrscht zwar Klarheit darüber, welche Spedition den Auftrag angenommen hat. Doch die entscheidenden Fragen bleiben oft unbeantwortet:

  • Transit-Lagerung: Unter welchen Bedingungen wird die Ware in Zwischenlagern in Drittstaaten aufbewahrt? Werden dort Brandschutz- und Sicherheitsstandards für die Arbeiter eingehalten?
  • Fahrer-Sozialstandards: Werden Lenk- und Ruhezeiten sowie Mindestlohnstandards auch bei grenzüberschreitenden Verkehren durch Drittländer kontrolliert?
  • Sub-Sub-Strukturen: Je mehr Parteien involviert sind, desto schwieriger wird die Rückverfolgbarkeit (Traceability).

Hier trennt sich die Spreu vom Weizen

Ein moderner Logistikdienstleister ist heute weit mehr als ein reiner Frachtführer – er fungiert als Daten-Kurator. Ein guter Partner liefert Ihnen diese Informationen proaktiv und nicht erst auf Nachfrage, wenn der Zoll oder ein Großkunde bereits Druck ausübt.

Woran Sie einen LkSG-fähigen Logistikpartner erkennen:

  • Digitale Schnittstellen (Visibility): Durch Echtzeit-Tracking und digitale Frachtpapiere ist jederzeit klar, wo sich die Ware befindet und wer sie gerade bewegt.
  • Auditierte Partnernetzwerke: Ein verlässlicher Partner arbeitet nicht mit wechselnden Billig-Anbietern, sondern mit festen Agenten, die vertraglich auf soziale und ökologische Standards verpflichtet wurden.
  • Zertifizierungen: Achten Sie auf Standards wie ISO 9001 (Qualität) oder ISO 14001 (Umwelt), die eine prozessgesteuerte Arbeitsweise belegen.

Praxis-Tipp für Mittelständler: Fragen Sie Ihren Logistikdienstleister gezielt nach dessen „Code of Conduct“ für Sub-Unternehmer. Die Antwortgeschwindigkeit und die Detailtiefe dieses Dokuments verraten Ihnen sofort, wie ernst das Thema Compliance dort genommen wird.

Transparenz beginnt beim ersten Kilometer: Entdecken Sie, wie wir durch moderne Flottensteuerung und geprüfte Standards bei unseren LKW-Transporten die nötige Klarheit in Ihre Lieferkette bringen.

Fallbeispiel: Ein Maschinenbauer unter Druck

Ein mittelständischer Hersteller von Spezialpumpen aus Bayern erhielt von seinem Hauptabnehmer (einem DAX-Konzern) die Aufforderung, die Einhaltung der LkSG-Standards für die gesamte Transportroute aus Asien nachzuweisen. Die Lösung: Statt mühsam jeden Hafenagenten einzeln zu kontaktieren, nutzte der Maschinenbauer die gebündelten Zertifizierungen seines Logistikpartners. Durch lückenlose Tracking-Daten und vorab geprüfte Partnernetzwerke konnte der Nachweis innerhalb von 48 Stunden erbracht werden. Der Auftrag blieb gesichert.

Wie Yarres Logistics Sie entlastet

Wir bei Yarres Logistics verstehen uns nicht nur als Transporteur, sondern als Ihr Compliance-Partner. Wir helfen Ihnen dabei, die „Black Box“ Lieferkette aufzulösen:

  • Geprüftes Netzwerk: Wir arbeiten vorrangig mit Partnern zusammen, die unsere strengen ethischen und ökologischen Standards bereits unterzeichnet haben.
  • Transparente Dokumentation: Wir stellen Ihnen die notwendigen Nachweise über Transportwege und eingesetzte Dienstleister zur Verfügung, die Sie direkt für Ihre Risikoanalyse nutzen können.
  • Beratung bei Umweltstandards: Wir unterstützen Sie bei der Wahl CO2-optimierter Routen, was ein wesentlicher Teil der ökologischen Sorgfaltspflicht ist.

Ihr Partner für globale Logistik: Sicher, effizient und termingerecht

In einer vernetzten Welt ist eine reibungslose Logistik der Motor Ihres Unternehmenserfolgs. Yarres Logistics steht für maßgeschneiderte Transportlösungen, die dort weitermachen, wo andere an ihre Grenzen stoßen. Als Experten für internationale Spedition verbinden wir jahrelange Erfahrung mit der Flexibilität, die der moderne Markt verlangt.

Ob komplexe Seefracht, zeitkritische Luftfracht oder spezialisierte LKW-Transporte – wir verstehen, dass hinter jeder Lieferung ein Versprechen an Ihren Kunden steht. Deshalb setzen wir auf volle Transparenz und eine persönliche Beratung, die Ihre individuellen Anforderungen in den Mittelpunkt stellt. Unser Fokus liegt dabei nicht nur auf der reinen Beförderung: Wir unterstützen Sie aktiv bei der Zollabwicklung, optimieren Ihre Supply Chain und gewährleisten durch ein geprüftes Partnernetzwerk höchste Sicherheitsstandards entlang der gesamten Lieferkette.

In Zeiten von steigenden regulatorischen Anforderungen, wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), bieten wir Ihnen die nötige Rechtssicherheit. Wir dokumentieren Ihre Warenströme präzise und nachhaltig, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Vertrauen Sie auf eine Logistik, die vorausschaut, Risiken minimiert und Ihre Waren sicher ans Ziel bringt – weltweit, pünktlich und professionell.

Überzeugen Sie sich von unserer Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Logistikprozesse auf das nächste Level heben – kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Fazit

Das LkSG ist für den Mittelstand kein Grund zur Panik, sofern man die Dokumentation strukturiert angeht. Auch wenn Sie nicht direkt unter die Mitarbeitergrenze fallen, fordern Großkunden heute lückenlose Nachweise über soziale und ökologische Standards. Ein transparenter Logistikpartner wie Yarres Logistics nimmt Ihnen hier die Schwerstarbeit ab, indem er geprüfte Netzwerke und saubere Daten liefert. So wird aus einer lästigen Pflicht ein echter Wettbewerbsvorteil durch Vertrauen und Rechtssicherheit.

FAQs

  1. Was passiert eigentlich, wenn einer meiner Vorlieferanten gegen das Gesetz verstößt und ich davon nichts weiß?
    Das Gesetz verlangt keine Garantie, dass niemals ein Verstoß passiert – das wäre unrealistisch. Es verlangt jedoch „angemessene Bemühungen“. Wenn ein Verstoß bekannt wird, müssen Sie nachweisen können, dass Sie im Vorfeld eine Risikoanalyse durchgeführt und Präventivmaßnahmen (wie Vertragsklauseln) getroffen haben. Sobald Sie Kenntnis erlangen, sind Sie verpflichtet, einen Plan zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes zu erstellen. Wer untätig bleibt, riskiert Bußgelder. Ein guter Tipp: Dokumentieren Sie nicht nur die Erfolge, sondern auch Ihren Umgang mit kritischen Hinweisen.
  2. Reicht es aus, wenn ich mir von meinen Partnern einfach nur ein unterschriebenes Zertifikat schicken lasse?
    Ein bloßes „Ja, wir halten uns an alles“ reicht im Ernstfall meist nicht aus. Das LkSG fordert eine Plausibilitätsprüfung. Wenn Sie beispielsweise Textilien aus einer Region beziehen, die als Hochrisikogebiet für Zwangsarbeit gilt, ist ein einfacher Brief wenig glaubwürdig. Hier sollten Sie zusätzlich auf anerkannte Siegel (wie Fairtrade oder Global Organic Textile Standard) setzen oder Ihren Logistikpartner bitten, Audits oder Vor-Ort-Berichte von Konsolidierungslagern bereitzustellen. Je höher das Risiko, desto tiefer muss die Prüfung gehen.
  3. Muss ich jetzt für jedes einzelne Kleinteil in meinem Produkt die gesamte Kette bis zur Mine zurückverfolgen?
    Hier gibt es Entwarnung: Das Gesetz unterscheidet zwischen unmittelbaren (direkten) und mittelbaren (indirekten) Zulieferern. Bei Ihren direkten Vertragspartnern müssen Sie aktiv und regelmäßig prüfen. Die tieferliegende Lieferkette – also der Lieferant Ihres Lieferanten – muss erst dann anlassbezogen geprüft werden, wenn Sie „substantiierte Kenntnis“ von einem möglichen Verstoß erhalten. Das bedeutet: Sie müssen nicht proaktiv bei jedem Rohstofflieferanten anklopfen, aber Sie dürfen die Augen nicht verschließen, wenn es öffentlich bekannte Probleme in einer bestimmten Region gibt.
  4. Wie gehe ich damit um, wenn ein langjähriger Partner sich weigert, den neuen Verhaltenskodex zu unterschreiben?
    Das ist eine heikle Situation, die im Mittelstand oft vorkommt. Das LkSG erzwingt keinen sofortigen Abbruch der Geschäftsbeziehung, da dies oft wirtschaftlich fatal wäre. Suchen Sie zuerst das Gespräch: Erklären Sie, dass dies eine gesetzliche Anforderung Ihrer Kunden ist. Wenn die Unterschrift verweigert wird, können Sie den Partner in eine höhere Risikostufe einordnen und verstärkte Kontrollen durchführen. Langfristig sollten Sie jedoch nach Alternativen suchen, da die fehlende Kooperationsbereitschaft bei einem echten Audit durch Ihre Großkunden negativ auf Sie zurückfallen kann.
  5. Gibt es digitale Tools, die mir die Dokumentation erleichtern, ohne dass ich eine neue Stelle schaffen muss?
    Ja, absolut. Es gibt spezialisierte Software-Lösungen (SaaS), die Risikoanalysen automatisieren und Fragebögen an Lieferanten versenden. Aber auch ohne teure Software können Sie viel erreichen: Nutzen Sie die Daten Ihres Logistik-Dashboards. Wir bei Yarres können Ihnen beispielsweise Reports über Transportwege und die CO2-Bilanz liefern. Diese digitalen „Fußabdrücke“ sind goldwert für Ihren jährlichen Bericht. Ein einfaches Excel-Sheet mit Ampelsystem für Ihre Top-10-Lieferanten ist für den Anfang oft effektiver als eine komplizierte Software, die niemand bedient.
  6. Das Gesetz spricht auch von Umweltschutz – was genau hat das mit dem Transport zu tun?
    In der Logistik geht es beim Umweltschutz im Sinne des LkSG vor allem um den Umgang mit gefährlichen Stoffen und die Vermeidung von Umweltverschmutzung während des Transports. Das Gesetz bezieht sich unter anderem auf das Minamata-Übereinkommen (Quecksilber) und das Stockholmer Übereinkommen (persistente organische Schadstoffe). Für Sie bedeutet das: Stellen Sie sicher, dass Ihr Logistikpartner über moderne Fahrzeuge verfügt und die Vorschriften zur Gefahrgutabwicklung penibel einhält. Eine saubere Ladungssicherung und Havarie-Konzepte sind hier die besten Nachweise für Ihre Sorgfaltspflicht.

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