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Jeder Verladevorgang von Gütern in ein Transportmittel wird in der Logistik als Verladung bezeichnet. Unter dem Begriff Verladen kann man beispielsweise Umladen, Aufladen, Beladen, Abladen oder auch Entladen verstehen. Im Normalfall ist der Absender/Verlader für die Verladung verantwortlich, außer es sollten sich hier Änderungen ergeben haben oder die Verkehrssitte schreibt anderes vor.

Inhaltsverzeichnis:

  • Wie läuft das Verladen von Gütern ab?
  • Kraftschluss: Verladung und Sicherung
  • Formschluss als Art der Ladungssicherung
  • Straßenfahrzeug – welche Richtlinien und Gesetze gelten für das Verladen?
  • Straßentransport – wie werden gefährliche Güter richtig verladen?
  • Verladung von Containern auf Waggons sowie Schiffen – Richtlinien
  • Verladen von Waren auf Containerschiffe
  • Güter auf Waggons (Schienenverkehr) verladen – so geht’s!
  • FAQ

Die verantwortliche Spedition (Der Frachtführer) muss dafür sorgen, dass die Verladung betriebssicher abläuft. Es können aber auch der Fahrer, Lagermitarbeiter oder spezielles Personal am Vorgang des Verladens teilnehmen. Das Verladen geht nicht einfach so, man braucht umfassende Kenntnisse, was die Bereiche der Ladungssicherung betrifft, denn die Fracht muss beim Transport und auch beim Verladen steht so gesichert sein, dass sie im Verkehr weder umkippen, davon rollen, verrutschen oder gar vom Transportfahrzeug fallen kann. Sollte die Verladung aus welchen Umständen auch immer nicht komplett betriebssicher oder beförderungssicher vonstatten gegangen sein, so werden bei einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörden oder auch bei einem Unfall nicht nur das bevollmächtige Verladepersonal sondern auch der Versender/Absender, Fahrzeughalter oder die Spedition (Frachtführer) verantwortlich gemacht. Sogar der Transport von Waren innerhalb eines Betriebes muss immer im Sinne der Betriebssicherheit gehandhabt werden – sei dies mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderfahrzeugen.

Wie läuft das Verladen von Gütern ab?

Nicht alle Waren ähneln sich, wenn es um die Verladung geht. Die richtige Verladung ist stets von der Beschaffenheit der Güter und dem Gewicht der Ladung abhängig. Auch die Art des Transportmittels und des Ladungsträgers (Container, Flugzeug, Bahn, Schiff, LKW) spielt hier eine wichtige Rolle – je nach den Gegebenheiten, muss eine Ladung also unterschiedlich verladen sowie gesichert werden. An dieser Stelle sehen Sie schon, dass der richtigen Sicherung der Ladung und ihren unterschiedlichen Techniken eine sehr große Bedeutung zukommt. Beim Verladen von Gütern wird im Allgemeinen zwischen einer formschlüssigen, einer kraftschlüssigen und einer kombinierten Sicherung der Ladung unterschieden.

Kraftschluss: Verladung und Sicherung

Was ist eine Verladung des Transportguts durch Kraftschluss? Das ist ganz leicht beantwortet: Das zu transportierende Gut wird bei der kraftschlüssigen Verladung mithilfe von Spanngurten, Zurrgurten, Seilen oder Ketten auf der Ladefläche des Transporters gewissenhaft gesichert. Natürlich geht auch hier nichts ohne Richtlinien: Die benötigten Vorspannkräfte und die Anzahl der erforderlichen Materialien müssen genaustens berechnet werden, bevor es an das Festzurren der Fracht geht. Als Standardwerk zur korrekten Berechnung möchten wir an dieser Stelle die VDI 2700 erwähnen – jedoch bieten sich aufgrund der recht komplexen Formeln auch gewöhnliche Referenztabellen oder einfache Rechner zur richtigen Sicherung der Ladung an. Diese können Sie ohne Probleme im Internet finden oder bei professionellen Ladungssicherheitsmittelherstellern erfragen. Auch Yarres Logistics ist Ihnen bei diesem Thema gerne behilflich – kontaktieren Sie hierfür bitte unsere Servicemitarbeiter!

Formschluss als Art der Ladungssicherung

Bei der Beladung und Sicherung des zu transportierenden Guts durch Formschluss sind sechs unterschiedliche Arten möglich. Die verschiedenen Varianten sind: Schräg-, Diagonal- oder Direktzurren, Kopf- oder Buchtlashing sowie bündiges Verladen. Sollten Sie Mittel zur Ladungssicherung oder Hilfsmittel beispielsweise für die LKW-Verladung benötigen, nehmen Sie bitte mit Yarres Logistics Kontakt auf – wir sind auch hier Ihr professioneller Partner!

Straßenfahrzeug – welche Richtlinien und Gesetze gelten für das Verladen?

Fracht muss laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) Paragraf 22 “Ladung” beim Verladen so gesichert werden, dass sie im privaten PKW oder Anhänger, beim Containertransport oder beim Gütertransport im Nutzfahrzeug keinesfalls hin- und herrollen, umkippen, verrutschen oder vom Transportfahrzeug herunterfallen kann. Beim Verladen sind die anerkannten Techniken sowie Regeln der Ladungssicherung – stets gemäß der StVO – anzuwenden. Die Praktiken der richtigen Verladung und Sicherung der Fracht für den Straßentransport können Sie gleich in mehreren Schriftstücken wie den Informationsschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherer (DGUV), der Norm VDI 2700 oder in europäischen Normen (DIN EN) sowie in informativen Schriften der Berufsgenossenschaften nachlesen.

Straßentransport – wie werden gefährliche Güter richtig verladen?

Wenn Gefahrgut etwa auf einen LKW oder Container verladen werden soll, so sind spezielle Kenntnisse über die jeweils für den einzelnen Gefahrstoff geforderten und benötigten Sicherheitsvorkehrungen nötig. Die Verlader müssen in Bezug auf die Bestimmungen und Anforderungen für die einwandfreie Ladungssicherung von Gefahrgut bestens geschult sein, wenn sie dabei sind, einen LKW mit gefährlichen Gütern zu beladen.
Fahrer, die Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung als Schütt- oder Stückgüter führen, müssen – ganz unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des jeweiligen Fahrzeugs – in jedem Fall im Besitz einer ADR-Bescheinigung (nach Kapitel 8.2 ADR) sein. Fahrer von LKWs können diese spezielle Bescheinigung im Rahmen von Seminaren und Schulungen etwa beim TÜV, der IHK oder der Dekra bekommen. Aufgrund von unterschiedlichen Anforderungen an die Sicherung der Ladung einzelner Gefahrstoffe und Transportmittel können in manchen Fällen Aufbau- oder Sonderschulungen nötig werden. Dies gilt beispielsweise, wenn explosive oder radioaktive Stoffe geliefert werden sollen respektive Gefahrgut per Lufttransport von A nach B gebracht werden soll. Sogar Personen, die nur indirekt beteiligt sind, wie zum Beispiel Menschen, die für die Planung des Transports von Gefahrgut bei der Spedition zuständig sind, gelten als für den Transport verantwortlich und müssen aus diesem Grund an speziellen Schulungen teilnehmen.

Verladung von Containern auf Waggons sowie Schiffen – Richtlinien

Wenn es darum geht, dass Transportgüter in Containern, Waggons von Schienenfahrzeugen, Seecontainern oder Wechselbrücken von LKWs verladen werden sollen, so gelten immer die Bestimmungen des CTU-Code (Cargo Transport Units). Der CTU-Code beinhaltet praktische Hilfestellungen zur sachgemäßen Verladung beim internationalen und -kontinentalen Transport von Waren. Unter anderem umfasst der Code die folgenden Informationen:

  • Beladen, Packen und Entpacken von Transportgütern
  • Arbeitsschutz
  • Richtiger Umgang mit Materialien zum Festzurren
  • Einsatzfestigkeit von Mitteln zur Sicherung von Ladung
  • Reibungswirkung verschiedener Verpackungen sowie Materialien
  • Maximale Belastbarkeit von CTU-Wänden und Zurrpunkten

Das in Abschnitt 5.4.2 des IMDG-Codes geforderte CTU-Packzertifikat muss unbedingt vor der Übergabe zum Transport ausgestellt beziehungsweise die Information in der Bescheinigung in das Dokument der Beförderung mitaufgenommen werden.

Verladen von Waren auf Containerschiffe

In Häfen wird im Terminal für Container das CSC-Zertifikat gefordert. Dieses Zertifikat muss am Container so angebracht sein, dass es stets gut sichtbar ist. Mit diesem Zertifikat macht sich der Eigentümer für die Sicherheit des Containers sowie all seiner bautechnischen Änderungen verantwortlich. Für die Sicherheit des Containers und einen abschließenden Container-Check ist der Verlader selbst zuständig – nach GGVSee § 4 (12) muss er darüber hinaus gut geschult sein.

Sollte es darum gehen, schwere oder gefährliche Güter zu See zu befördern, dann muss die Beförderungsvorschrift für gefährliche Güter im See-/Schiffsverkehr (IMDG-Code) beachtet werden. Im Wesentlichen sind Beförderungsrichtlinien des IMDG-Codes den Beförderungsrichtlinien für die Beförderung von Gefahrgut auf Schienen oder der Straße gleichzusetzen. Wo die speziellen Bedingungen des Seetransports diese erforderlich machen, ergeben sich dann aber natürlich Unterschiede. Diese Abweichungen können zum Beispiel in Bezug auf die Frage, welche Güter gemeinsam verladen werden dürfen, wie korrekter Brandschutz aussieht oder wie genau die Beförderungseinheiten eingepackt werden müssen, gesehen werden.

Güter auf Waggons (Schienenverkehr) verladen – so geht’s!

Beim Verladen und Transportieren von Gütern auf Schienen, sind die Transportrichtlinien des Internationalen Eisenbahnverbandes (UIC) einzuhalten. Weltweit gehören fast alle nationalen Eisenbahnverbände dem UIC an. Die Verladerichtlinien des UIC enthalten detailreiche Informationen zur Praktiken der Verladung, wichtigen Mitteln zur Ladungssicherung und deren Hilfsmittel. Auch auf die verschiedenen Ladungstypen und -techniken, d. h. wie Paletten, Holz oder Vieh in Güterwaggons oder Flüssigkeiten in Tankwaggons verladen oder entladen werden müssen, wird genau eingegangen. Alle beteiligten Frachtführer und Verlader müssen die Vorschriften für das ordentliche Verladen kennen, beherrschen und zur Anwendung bringen.

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Lkw-transport

FAQ:

Was kann mit einem LKW transportiert werden?
Im Güterkraftverkehr wird alles Mögliche transportiert. Von Autozubehör und Chemikalien über Baustoffe und Lebensmittel bis hin zu Konsumgütern, Maschinen, Abfällen oder Rotorblättern für ein Windrad gibt es fast gar nichts, was nicht mit einem LKW transportiert werden könnte.

Was zählt alles zu den Frachtkosten?
Frachtkosten sind in der Kostenrechnung nach Transportmittel und Art (Eingang und Ausgang) aufzuführen. Frachtkosten fallen immer für den Transport von Rohstoffen, Waren oder anderen zu transportierenden Gütern an. Die Kosten für die Fracht müssen stets vom Unternehmen selbst getragen werden – doch leider werden sie zumeist – so wie sie sind – an den Endverbraucher abgegeben.

Was versteht man unter Güterverkehr?
Unter dem Begriff Güterverkehr versteht man den wichtigsten logistischen Bestandteil einer Lieferkette. Beim Güterverkehr können Verkehrsstaus (auch im Luftraum oder auf Wasserstraßen) zu langwierigen Unterbrechungen und damit erheblichen Verspätungen führen. Ein verzögerter Transport ist im Güterverkehr also in höherer Wahrscheinlichkeit möglich. Infolgedessen darf auch das Lagerrisiko des Transportguts nicht außer Acht gelassen werden.